September 24, 2011
· Geschrieben von: wujun
Es kommt immer wieder vor, dass Autoversicherungen ihre Beiträge erhöhen. Besonders beliebt sind Beitragserhöhungen rund um den Jahreswechsel. Viele Versicherte wissen nicht so richtig, was sie in diesem Fall tun können. Dabei ist es ganz einfach: Wenn die Autoversicherung die Beiträge für Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko erhöht, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Er kann also seine bestehende Autoversicherung ganz einfach kündigen. Wichtig hierbei: Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen bei der aktuellen Autoversicherung eingehen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die persönliche Absicherung wird empfohlen, die Kündigung der Autoversicherung als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Im Kündigungsschreiben sollte man auf die Beitragserhöhung Bezug nehmen, den Begriff “Sonderkündigungsrecht” verwenden und um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung bitten.
Da man nur vier Wochen Zeit hat, um die Kündigung abzuschicken, sollte man dies idealerweise frühzeitig tun. Natürlich auch, um sich eine neue Autoversicherung zu suchen. Dabei sollte man sich nicht von den Werbeaussagen der Autoversicherungen blenden lassen. Mit fast 100%iger Sicherheit trifft keiner der beworbenen Beiträge auf den eigenen Fall zu.
Besser ist es, die knappe Zeit zu nutzen, um sich auf einer unabhängigen Internetseite zum Thema Kfz-Versicherung gründlich zu informieren. Dabei kann man auch einen kostenlosen Autoversicherung Online Vergleich durchführen, der auf diesen Portalen meistens integriert ist.
September 14, 2011
· Geschrieben von: admin
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September 6, 2011
· Geschrieben von: wujun
Ich bin seit Jahren bei ein und derselben Versicherung mit meinem Auto versichert. Im Dezember ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich keine Rechnung erhalten habe. Nun kam Anfang Januar die Rechnung für das neue Jahr und bin doch etwas erschrocken, denn der Beitrag hat sich etwas erhöht. Also ich meine damit etwas mehr als üblich und das ärgert mich jetzt schon, zumal ich ja nur bis Ende November hätte kündigen können und somit nun das ganze Jahr doch bei meiner Auto-Versicherung bleiben muss. Oder kann ich doch noch wechseln?
Kunden in der Autoversicherung müssen nicht zwingend in ihrer Versicherung bleiben. Das ist ein Irrglaube, dem viele deutsche Autofahrer verfallen sind. Der 30. November übt eine faszinierende und endgültige Anziehungskraft aus: Wer den Termin verpasst, so glauben die meisten Versicherten, kommt für das darauffolgende Jahr (nun 2012) zu spät zum Wechsel. Dem ist aber eben nicht so. Sie müssen bis zum 30. November gekündigt haben, wenn Sie Ihren Kfz-Versicherer wechseln wollen und eben nicht wissen, ob eine Beitragserhöhung, bevor steht oder nicht. Erhöht ein Kfz-Versicherer den Beitrag, ohne gleichzeitig Leistungen zu verbessern, können Sie als Kunde von Ihrem sofortigen außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Das bedeutet, dass ein Autoversicehrungswechsel auch jetzt im Januar noch möglich ist. Aber Vorsicht bei der schnellen Kündigung: Im letzten Jahr haben sehr viele Versicherer ihre Beiträge angepasst und dabei gab es laut dem Bund der Versicherten Preissprünge von bis zu 30 Prozent. Informieren Sie sich also besser zuerst über die anderen Versicherer und Angebote, zum Beispiel mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsrechner.